Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
IT-Technology
Gesellschaft für industrielle Elektronik und Informationstechnologie mbH
1. Lieferung
1.1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. IT-Technology GmbH gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die IT-Technology GmbH gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.
1.2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der IT-Technology GmbH gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektroindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.
1.3. Die Verpflichtungen von IT-Technology GmbH richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von IT-Technology GmbH entgegengenommenen Auftrages oder einer von IT-Technology GmbH ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“ in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
2.Preise und Zahlung
2.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
2.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch IT-TECHNOLOGY MBH. Bei Zahlungsverzug ist IT-Technology GMBH berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
2.4. Darüberhinaus ist IT-Technology GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
2.5. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber IT-Technology GmbH und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von IT-Technology GmbH nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.
3. Sonstige Bestimmungen
3.1. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt der
Gerichtsstand Wien als vereinbart.
3.2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.
3.3. IT-Technology GmbH ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
4. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferung
4.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von IT-Technology GmbH.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
4.3. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von IT-Technology GmbH entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
4.4. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von IT-Technology GmbH zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des von IT-Technology GmbH nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 30 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
5. Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software
5.1. Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software Lizenzbestimmungen.
5.2. Für Software, die als „Public Domain“ oder als „Shareware“ klassifiziert ist, wird keine, wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.
5.3. Bei individuell von IT-Technology GmbH erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei IT-Technology GmbH.
5.4. IT-Technology GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
5.5. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
5.6. IT-Technology GmbH weist darauf hin, dass Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von IT-Technology GmbH.
6. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen
6.l. Die Nutzung der IT-Technology GmbH-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von IT-Technology GmbH Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von IT-Technology GmbH.
6.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.
6.3. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen und ähnliches, erbringt IT-Technology GmbH die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. IT-Technology GmbH übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.
6.4. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Unsere AGB betreffend Telefonie (talk2u), unsere Entgeltbestimmungen, sowie weitere Informationen zu unserem Angebot finden Sie hier.